Minden-Lübbecke: Klinkum I Brache – Rechtmäßigkeit des Grundstücksverkaufs beschäftigt Staatsanwaltschaft Bielefeld

Das Gelände des ehemaligen Klinikum I in Minden

Kreis-Minden-Lübbecke/Minden/Bielefeld(mr).  Der Grundstückverkauf des ehemaligen Klinkum I Geländes an der Ringstraße beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft Bielefeld. In dem derzeitigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld geht es darum die Rechtmäßigkeit des Grundstücksverkaufes zu prüfen. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus und bis ein Ergebnis feststeht  werde das Bürgerbündnis Minden(BBM) keine Beschlüsse zu den derzeitigen Planverfahren mittragen, so der Fraktionsvorsitzende Peter Claus Düster in einer Erklärung an Mindener Rundschau(MR)  und Mindener Tageblatt(MT).

Die Planungen auf dem ehemaligen Gelände des Klinkum I haben zu einem handfesten Konflikt zwischen Bürgern, Anwohnern und den kleinen Fraktionen FDP, Die Grünen, BBM, Die Linke und MI und den großen Ratsfraktionen CDU und SPD geführt. Ein Bürgerbegehren wird nach der Einleitung des Planverfahrens von den kleinen Ratsfraktionen, Bürgern und Anwohnern nun als unvermeidlich angesehen.

Peter Düster, Vorsitzender des Ausschusses Bauen, Umwelt und Verkehr und Fraktionsvorsitzender der BBM geht in seinen Ausführungen noch weiter.

Seiner Auffassung nach, haben sich die Verantwortlichen des Kreises-Minden-Lübbecke der „Gewährung der Vorteilsnahme“ schuldig gemacht, indem sie vorsätzlich darauf verzichtet hätten, die Veräußerung des um circa vier Millionen Euro werthaltigen Grundstücks des ehemaligen Klinikgeländes öffentlich bekannt zu machen und entsprechend den zulässigen Nutzungen auszuloben.

„Mit dieser Druckvorlage wird nach wie vor mein Eindruck bestätigt, dass hier Entscheidungen zu Gunsten eines überhöhten Grundstückspreises, zu Gunsten von WEZ, zu Gunsten der Volksbank Mindener Land und zu Lasten der verschiedenartigen Belange einer geordneten Stadtentwicklung und Freiraumplanung durchgesetzt werden sollen.“, so Peter Düster in einer Mindener Rundschau vorliegenden schriftlichen Erklärung

Das Ermittlungsverfahren über die „Rechtmäßigkeit des Grundstücksverkauf“ wird bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld unter dem Aktenzeichen 26 Js 561/11 geführt.

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