Kreis-Minden-Lübbecke/OWL(mr). Hausbesitzer können ab Januar 2013 frei entscheiden, ob der Schornsteinfeger oder ein Fachbetrieb den Kamin reinigen soll. Allerdings bedeutet die Nutzung dieser neu gewonnen Freiheit auch Risiken.
So sollte unbedingt überprüft werden, dass der Betrieb eine entsprechende Meisterprüfung vorlegen kann und es sollten mehrere Angebote eingeholt werden, so die Verbraucherzentrale Bielefeld. Auf den Bezirkschornsteinfeger gänzlich verzichten geht aber nicht. Sie allein bleiben für die Abnahme und Kontrolle von Feuerstätten verantwortlich.