Minden-Lübbecke: Verträglichkeitsgutachten zur Stadtentwicklung richtig interpretieren

Kreis-Minden-Lübbecke/Minden(mr). In jeder Minden-Lübbecker Kommune wird von Politik, Verwaltung, Gewerbevereinen, Grundstückseigentümern, Projektentwicklern und Investoren über die Weiterentwicklung der Stadt- und Gemeindezentren mit Handel und Dienstleistungen nachgedacht. Dabei geht kein Weg an den Vorgaben der Landesplanung vorbei. Die richtige Entscheidung über die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben setzt die treffsichere Einschätzung des hierzu vorgelegten Gutachtens voraus. Diese Gutachten sind je nach Fachbüro inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet.

Stefan Kruse vom Büro „Junker und Kruse“

Die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) führt hierzu am Dienstag, den 13. November 2012, um 19.30 Uhr eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durch. Sie trägt den Titel „Fokus Stadt- und Gemeindezentren“ und findet im Preußen-Museum NRW, Simeonsplatz 12, 32427 Minden statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Ministerialdirigent Martin Hennicke aus der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die landesplanerischen Vorgaben für die Entwicklung von Zentren einschließlich „Zentralen Versorgungsbereichen“ eingehen. Anschließend stellt Stefan Kruse vom Dortmunder Büro „Junker und Kruse“ Hilfestellungen zur Interpretation von Verträglichkeitsgutachten im Einzelhandel vor.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldungen bei der IHK-Zweigstelle Minden, Carina Gläsker, Tel. 0571 38538-11, E-Mail c.glaesker@ostwestfalen.ihk.de erforderlich

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