Berlin(mr/y)Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ hat am Freitag, den 5. Juli 2013, den Bundesrat passiert. Somit wird der Säumniszuschlag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ein Prozent gesenkt. Zugleich wird es künftig einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) geben. Beide Maßnahmen sollen Beitragsschuldnern den Weg aus der Schuldenspirale ebnen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Säumniszuschlag wird gesenkt
„Die Koalition setzt ihren erfolgreichen Kurs fort […]. Wir entlasten Versicherte, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind und Beitragsschulden angehäuft haben“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) anlässlich der Entscheidung des Bundesrates. Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung können Krankenversicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, auf eine finanzielle Entlastung hoffen. Denn viele von ihnen haben nicht mit denPrämien zu kämpfen, die sie der Krankenkasse schulden, sondern mit dem hohen Säumniszuschlag.
Freiwillig versicherte Selbständige: Beitragsschulden von 1,4 Milliarden Euro
In der Vergangenheit haben Krankenkassen einen sogenannten Säumniszuschlag von fünf Prozent der ausstehenden Summe von ihren Beitragsschuldnern verlangt. Mit dem Beschluss des Bundesrats ist nun sicher, dass dieser Zuschlag künftig nur noch ein Prozent betragen wird. Gesetzlich Krankenversicherte haben so leichter die Möglichkeit, ihre Beitragsschulden abzuzahlen. Laut finanzen.de belaufen sich die Schulden der säumigen GKV-Versicherten auf 4,5 Milliarden Euro. Rund ein Drittel dieser Summe sind den Kassen freiwillig versicherte Selbständige schuldig.
Bundesrat bewilligt Verbesserungen für Krankenversicherte
Das Gesetz sieht vor, dass der neue Säumniszuschlag rückwirkend in Kraft tritt. Das bedeutet, den Betroffenen wird ein Teil der Schulden erlassen. Gleichzeitig wird den Personen ein Anreiz geschaffen, die sich trotz der seit 2007 geltenden Versicherungspflicht noch nicht bei einer Krankenkasse versichert haben. Verbraucher, die sich bis zum 31. Dezember 2013 diesbezüglich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung melden, sollen die Zuschlägeerlassen werden, die auf sie aufgrund der Nachversicherung zukommen würden.
Einführung eines Notlagentarifs in der privaten Krankenversicherung
Auch für säumige privat Krankenversicherte sieht das Gesetz Verbesserungen vor. Derzeit sind rund 150.000 PKV-Versicherte mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand. Diese Personen sollen künftig in den sogenannten Notlagentarif wechseln können. Dort beträgt die monatliche Prämie zwischen 100 und 150 Euro, was den Abbau der Beitragsschulden deutlich erleichtern soll. Der Notlagentarif stellt jedoch nur die medizinische Akutversorgung sicher, etwa bei akuten Erkrankungen, Notfällen und Schmerzzuständen. „Insbesondere die gesundheitliche Belange von Kindern und Jugendlichen werden künftig besser berücksichtigt“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Sobald die Versicherten ihre Schulden getilgt haben, können sie wieder in ihren alten Tarif zurückkehren.
Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 14. Juni 2013 zugestimmt. Mit der Entscheidung des Bundesrates können sich säumige Krankenversicherte durch die Senkung des Säumniszuschlages und die Einführung des Notlagentarifs nun auf eine finanzielle Entlastung einstellen. Das Gesetz soll zum 1. August 2013 in Kraft treten.