Minden-Lübbecke/Rahden: Verwaltungsgericht Minden weist Klage von Nerzfarmer ab

Berlin/Minden/Rahden(mr/y). Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat am 09.05.2014 die Klage des Betreibers der Nerzfarm in Rahden gegen den Kreis Minden-Lübbecke abgewiesen*. Der Kreis hatte dem Nerzfarmbetreiber auferlegt, die Haltungsbedingungen an die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzupassen. Dagegen hatte der Farmer geklagt. Das Deutsche Tierschutzbüro begrüßt das Urteil als wegweisend.

Bereits 2006 wurde vom Bundesrat eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung („Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“) beschlossen, die auch bessere Haltungsbedingungen für Tiere auf Pelztierfarmen festschreibt. So sollen Haltungseinrichtungen für Nerze mindestens 3m² groß sein, jedem Nerz soll mindestens 1m² Grundfläche zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung wurde den Pelztierfarmbetreibern eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. Diese lief bereits am 11.12.2011 aus.

Gegen die Umsetzung der neuen Tierschutzvorschriften hatte der Betreiber der Nerzfarm in Rahden geklagt. Ihm wurde erlaubt die Farm vorerst weiter zu betreiben, bis ein endgültiges Urteil ergeht.
Heute hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die Klage des Betreibers abgewiesen und schloss sich damit den in vergleichbaren Fällen ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster sowie des Verwaltungsgerichts Schleswig an.

Zur Begründung führte die 2. Kammer aus, die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung seien insgesamt verhältnismäßig und schränken die Grundrechte des Tierhalters (Eigentumsrecht, Berufsfreiheit) nicht unverhältnismäßig ein. Es sei nicht zu beanstanden, dass bei der Abwägung zwischen der Verfassungsposition „Tierschutz“ einerseits und den Grundrechten der Tierhalter andererseits den Belangen des Tierschutzes Vorrang eingeräumt worden sei.

Das Deutsche Tierschutzbüro begrüßt dieses Urteil als wegweisend. Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüro e.V., erklärt: „Nach den Niederlagen vor den Verwaltungsgerichten in Münster, Schleswig und nun in Minden, sollten die letzten deutschen Pelztierfarmer endlich begreifen, dass geltendes Tierschutzrecht auch für sie gilt und weitere Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben werden.“ Sollte der Farmer die Nerzfarm nicht schließen, kündigt das Deutsche Tierschutzbüro bereits heute massive Proteste an. Bereits in der Vergangenheit hat der Tierschutzverein häufiger vor und an der Nerzfarm in Rahden demonstriert.

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