IHK regt Beratungen in erweitertem Personenkreis an
Minden(mr/y). Noch in diesem Jahr eine Entscheidung über ein Geschäftshaus oder ein Shopping-Center am Scharn durch die Mindener Kommunalpolitik zu treffen, ist nach Ansicht der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) kaum sinnvoll. Sie hält es für besser, zunächst in einem erweiterten Personenkreis über die Bebauung zu beraten.
Für Donnerstag, den 17.12.2015 ist ein Grundsatzbeschluss des Mindener Haupt- und Finanzausschusses zur Scharnbebauung im Rathausbereich mit zusätzlichen Einzelhandelsflächen vorgesehen. Zur Diskussion stehen zwei Vorschläge: Ein Geschäftshaus und ein Shopping-Center mit deutlich mehr Verkaufsfläche. IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting: „Die zentrale Einkaufslage der Stadt Minden hat in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Entwicklungen stark gelitten. Verursacht wurde dies unter anderem durch den Wandel in der Kaufhausbranche, steigende Umsätze des Internethandels und den Rückzug des eigentümergeführten Einzelhandels.“
„Minden braucht einen breiten Konsenz“
Mit der seit Jahren mit öffentlichen Mitteln betriebenen Sanierung der Fußgängerzone werde versucht, die Innenstadt wieder aufzuwerten. Seit Jahren habe es Bestrebungen gegeben, Einzelhandelsflächen in Minden zu schaffen oder neu zu beleben. Diese Versuche – von der Domhof-Galerie über das Wesertor-Einkaufscenter bis zu den abgesprungenen Projektentwicklern im Rathausumfeld – seien regelmäßig gescheitert. Hunting: „Um gegenüber anderen Einkaufsstandorten bestehen zu können, braucht Minden mit breitem Konsens zusätzlich attraktive Verkaufsflächen über 10.000 qm an der richtigen Stelle, und zwar im Rathausumfeld am Scharn.“
Ungeachtet der offiziell genannten Gründe seien viele Projekte in Minden in der Vergangenheit auch an der unterlassenen Einbeziehung maßgeblicher Interessengruppen bei Schlüsselentscheidungen gescheitert. Bei wegweisenden Entscheidungen zwischen der seinerzeitigen breiten Beteiligung am „Masterplan Innenstadt“ und der vom Gesetzgeber geforderten Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren erfolge keine Einbeziehung.
Beim konkret anstehenden Hauptausschuss-Beschluss kämen zusätzlich zu bedenkende Punkte wie Denkmalschutz, Rathaussanierung und Grundstücksbesitzverhältnisse hinzu. Hunting: „Wir schlagen deshalb vor, Kommunikation und Verfahren zu überdenken und noch nicht in diesem Monat zu entscheiden.“ Stattdessen regte der IHK-Zweigstellenleiter eine Beratung in einem erweiterten Personenkreis von Fachleuten und Kennern der Mindener Verhältnisse – also einer Art Beirat – an, um dann in der Kommunalpolitik zu entschieden.