Minden(mr/sm). Die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 werden im Jahr 2013 gewählt. Derzeit sind die Vorschlaglisten geöffnet: Die Stadt Minden sucht deshalb engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Bielefeld sowie beim Jugendschöffengericht Minden tätig sein werden.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren, die bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind dabei mit gleichem Recht und gleicher Stimme wie der Berufsrichter ausgestattet. Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird. Das Ausüben mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Auch Schöffen, die zurzeit in ihrer zweiten aufeinander folgenden Amtsperiode im Einsatz sind, können nicht berücksichtigt werden. Die Anzahl der Schöffen ist so ausgelegt, dass jeder nicht an mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr zum Einsatz kommt.
Das Ehrenamt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen kann grundsätzlich jeder Mann und jede Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit ausüben. Mögliche Ausschlusskriterien sind allerdings Vorstrafen, Insolvenz oder die Tätigkeit in einem Justizberuf. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Minden wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Der Jugendschöffe sollte durch seine Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen.
Interessenten für das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen bewerben sich bitte schriftlich bis zum 22. März 2013 bei der Stadt Minden – Jugendamt, Markt 1, 32423 Minden.