Kreis-Minden-Lübbecke/Herford(mr/y). Eine qualifizierte Ausbildung ist der erste wichtige Schritt in das Berufsleben. Mitunter stehen finanzielle Probleme einer Ausbildung im Wege, gerade wenn es sich um eine auswärtige Ausbildung handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für junge Leute, die in diesen Tagen eine Ausbildung beginnen oder bereits in Ausbildung sind, eine finanzielle Hilfe – die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Die Agentur für Arbeit unterstützt eine Ausbildung mit einer Berufsausbildungsbeihilfe, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um eine berufliche Erstausbildung handeln, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf in betrieblicher oder überbetrieblicher Form stattfindet, der/die Auszubildende darf nicht bei den Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte darf nicht in einer angemessenen Zeit von der elterlichen Wohnung aus erreichbar sein. Letzteres ist unerheblich bei Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verheiratet sind oder waren, oder mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Auf den Bedarf wird das Einkommen des Auszubildenden selbst angerechnet, aber auch das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls das des Ehegatten wird berücksichtigt.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind und entsprechende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, besteht Anspruch auf BAB ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wird.
Weitere Informationen zu BAB gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Ausbildung > Finanzielle Hilfen > Berufsausbildungsbeihilfe.
Im Internet ist unter www.babrechner.arbeitsagentur.de auch ein Berechnungsprogramm eingestellt, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob ein Anspruch besteht.
Antragsunterlagen gibt es in den Eingangszonen der Agenturen für Arbeit vor Ort. Telefonisch können Antragsunterlagen unter der Rufnummer 0 800 4 5555 00 angefordert werden.
Die Agentur für Arbeit bittet um schnellst mögliche Rückgabe der Antragsunterlagen, um frühzeitig die umfangreichen Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können, damit es bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zu vermeidbaren Verzögerungen bei der Auszahlung kommt.