Minden(mr). Mit einer Mehrheit von 50 Stimmen und bei leichten Veränderungen hat der Mindener Stadtrat am Donnerstag die Satzung zur Durchführungen von Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet beschlossen.
Die kleine Veränderung ist die Zulässigkeit der TV-Inspektion, auch bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitung. Allerdings weist die SBM darauf hin, das die TV-Inspektion in diesem Fall keine Gewissheit über die Dichtheit der Leitung gebe. So kann mit Hilfe der TV-Inspektion nicht festgestellt werden, ob Dichtungen, auch Muffen angebracht oder richtig dicht halten. Deshalb empfiehlt die SBM ausdrücklich in diesem Fall die Prüfung mit Wasser oder Luft.
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