Die Polizei warnt: Roller werden gern geklaut

Entsorger gestohler Roller in der Bastau
 

Sommerferien! Der Freundeskreis von Timo plant, Ausflüge mit ihren Motorrollern zu machen.

Sommerferien! Die Clique von Timo plant, Ausflüge mit ihren Motorrollern zu machen.
Fast alle seiner Freunde sind motorisiert und sie wollen das Kreisgebiet und da vor allem die Badeseen erkunden.
Nach dem ersten Ausflug machen zwei seiner Freunde schon lange Gesichter, denn ihnen wurden die Roller gestohlen.
Dann geht es los:
– Rückfahrt organisieren.
– Den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
– Den Vorfall bei der Versicherung melden. Und dann macht ein Geschädigter noch einmal ein langes Gesicht: Die Haftpflichtversicherung wird den Schaden nicht übernehmen, da keine spezielle Diebstahlsversicherung abgeschlossen wurde.

„Und hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall“, warnt Birgit Thinnes vom Kommissariat Vorbeugung. „Motorräder, Motorroller, Kleinkrafträder und Fahrräder werden bei Straftätern zunehmend beliebter. In den Sommermonaten verzeichnet die Polizei im Mühlenkreis bereits einen deutlichen Anstieg der Motorrollerdiebstähle“.

Aber die Diebe sind nicht nur an den kompletten Fahrzeugen interessiert, sondern haben es auch oft auf hochwertige Zubehörteile abgesehen. Die Überreste werden meist als Schrott aufgefunden.
Insbesondere Motorroller sind ein beliebtes Diebesobjekt. Sie werden ausgeschlachtet und zur Reparatur von defekten Fahrzeugen verwendet.
Trotzdem muss man als Halter nicht resignieren, sondern kann es den Dieben möglichst schwer machen.
Genau wie beim Fahrrad gilt auch hier:
– Schließen Sie Ihr Zweirad nach Möglichkeit an festen Gegenständen an.
Dadurch verhindern Sie, dass das Fahrzeug weggetragen werden kann.
-Ziehen Sie auch bei kurzfristiger Abwesenheit immer den Zündschlüssel ab.
-Nutzen Sie neben dem Lenkradschloss noch weitere Sicherungen.
Dies könnten sowohl Bremsscheibenschlösser als auch Stahlbügelschlösser und Stahlketten sein.

Besonders wichtig ist die geeignete Sicherung, wenn aus Kostengründen von der Diebstahlsversicherung absehen wird.
Wird das Fahrzeug dann dennoch entwendet, ist der Diebstahlsschaden von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Herr Dirk Voßhage als Versicherungsmakler bestätigt dieses: „ Für uns ist es zunächst wichtig, ob der Vorfall polizeilich gemeldet wurde. Dann stelle ich dem Versicherungsnehmer die Frage, ob das Fahrzeug verschlossen war; denn nur dann könnte ein Schaden auch reguliert werden. Und letztendlich ist dann von Bedeutung, welche Art von Versicherung besteht. Denn nur eine Teilkaskoversicherung deckt den Diebstahl des Motorrollers ab.“

Das Foto eines in der Bastau entsorgten gestohlenen Rollers ist beigefügt.

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