Lübbecke(mr/sl). Entgegen anders lautender Meldungen wird es kurzfristig keine Änderung der Verkehrsführung in der Weingartenstraße geben. Bürgermeister Eckhard Witte hat diesbezüglich auch keine Zusagen gegeben. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einführung des Beidrichtungsverkehrs wurde von der Stadt getroffen, um bei angespannter Haushaltslage ohne Kostenaufwand eine Entlastung für einen Knotenpunkt der B 239 zu erreichen. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom Oktober ist diese Regelung als rechtssicher einzustufen. Obwohl die Anordnung als verkehrsrechtliche Angelegenheit keiner Zustimmung der Politik bedurfte, ist sie doch seinerzeit bei allen Ratsfraktionen auf Akzeptanz gestoßen.„Für den Bereich der Weingartenstraße gibt es aktuell keinen konkreten Ansatz, der eine kurzfristige Änderung der Verkehrsführung erlauben würde und gleichzeitig rechtssicher wäre. Wir werden uns aber ab dem nächsten Jahr im Rahmen des innerstädtischen Entwicklungskonzepts grundsätzlich mit der städtebaulichen Planung für die südliche Innenstadt einschließlich des Marktplatzes beschäftigen. Dabei spielt die Verkehrsführung neben anderen Aspekten wie der Wohnnutzung, Handel und Dienstleistungen eine wichtige Rolle“, erklärt Eckhard Witte. „Die Bürger können darauf vertrauen, dass wir in diesem Zuge noch einmal abgleichen werden, ob die Führung des Durchgangsverkehrs über die Weingartenstraße mit den dann neu festgelegten Zielen der Stadtentwicklung in der südlichen Kernstadt im Einklang steht.“Mit der aktuellen Lösung ist zumindest der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Blase-Kreuzung wiederhergestellt und das ohne Einsatz finanzieller Mittel. „Aufgrund der auch weiterhin angespannten Haushaltslage bleibt die Stadt weiterhin zu Sparsamkeit aufgefordert, zumal andere zentrale Projekte wie zum Beispiel die Einrichtung der Stadtschule Lübbecke oder die Straßenunterhaltung weitere finanzielle Mittel erfordern“, betont Eckhard Witte.