Porta Westfalica: Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans

Porta Westfalica(mr/pw).Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden.

Die Ausarbeitung der Lärmkarten erfolgte in zwei Stufen. Gegenüber der Situation von 2008 erfolgte im Rahmen der zweiten  Stufe nun eine erweiterte Untersuchung der Lärmsituation.

Mit dem darauf aufbauend fortgeschriebenen Lärmaktionsplan (Straße) sollen Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen vorgeschlagen werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 02.01. bis zum 01.02.2013 in den Dienststunden im 2. OG des Rathauses der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1 öffentlich aus.

Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt werden mit dieser öffentlichen Auslegung angesprochen, Hinweise zu geben, die ggf. einzuarbeiten sind, so dass der Plan dann durch den Rat der Stadt Porta Westfalica beschlossen werden kann. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan befinden sich auf der Homepage der Stadt Porta Westfalica www.portawestfalica.de im Bereich Umwelt/Lärmkartierung sowie unter www.umgebungslaerm.nrw.de

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