Minden: Mountainbikes, Schmuck und Buddha-Statuen

Minden(mr/sm). Die Hoffnung auf das eine oder andere Schnäppchen lockte am Mittwoch, 17. April, viele Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Fundsachenversteigerung in die Mindener Bürgerhalle.

Das Angebot war wie immer vielfältig: 47 Fahrräder, ein

Bei der Fundsachenversteigerung in der Bürgerhalle konnte Bertold Brethauer, Mitarbeiter der Stadt Minden, auch hochwertige Hollandräder unter den Hammer bringen.
Bei der Fundsachenversteigerung in der Bürgerhalle konnte Bertold Brethauer, Mitarbeiter der Stadt Minden, auch hochwertige Hollandräder unter den Hammer bringen.

Pocketbike, drei Armbanduhren, Schmuck, Buddha-Büsten und diverse Kleinteile konnte Moderator Berthold Brethauer, Mitarbeiter der Stadt Minden, anpreisen. Besonders viele Gebote wurden für die Fahrräder abgegeben – kein Wunder, denn unter den verschiedenen Modellen waren auch schnittige Mountainbikes sowie hochwertige Holland- und Kinderräder. 2.807 Euro wurden allein für die Fahrräder eingenommen. Die gesamten Einnahmen der Versteigerung belaufen sich auf 2.946 Euro.

Die Versteigerung von Fundsachen ist gesetzlich geregelt. Gemäß Paragraph 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Finder einer Sache, sofern er den Verlierer nicht kennt, den Fund und die Umstände, die für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, unverzüglich dem Fundbüro mitzuteilen.

Fundsachen können sowohl persönlich im Bürgerbüro (Öffnungszeiten: Montag, 7 bis 17 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8 bis 12.30 Uhr; Donnerstag, 9 bis 13 Uhr und 14.30 bis 19 Uhr) als auch telefonisch unter 0571/ 89-888 gemeldet werden. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dem Finder oder dem Fundbüro ist vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden. Verzichtet der Finder auf das ihm zustehende Recht, so hat das Fundbüro die Sachen öffentlich zu versteigern.

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