Berlin(mr). Mit dem Elektromobilitätsgesetz, das im Februar 2015 in Kraft treten soll, werden erstmals Elektro- und Hybridfahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert. Durch Bevorzugungen beim Parken, bei Parkgebühren und durch Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtverboten will die Bundesregierung ihrem selbstgesteckten Ziel näher kommen und bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen bringen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt das lang erwartete Elektromobilitätsgesetz, übt aber Kritik an einzelnen Punkten. Zum ersten Entwurf des Gesetzes sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk: „Das Elektromobilitätsgesetz könnte für die deutsche Verkehrspolitik das werden, was das EEG Anfang der 2000er-Jahre für den Strommarkt erreicht hat – ein Paradigmenwechsel, der Schritt für Schritt an Fahrt gewinnen wird.“
Krtik übt der Verband an der noch Regelungen für elektrische Zweiräder und Leichtkraftfahrzeuge wie S-Pedelecs und Elektro-Roller bis 45 km/h fehlen noch. Der erste Entwurf des Gesetztes ist noch sehr stark auf den Automobilbereich beschränkt. Hier sieht er Entwurf die Kennzeichnung von einem E-Auto mit einem „E“ im amtlichen Kennzeichen vor.
Weitere Krtikpunkte sind eine geplante Nutzungsmöglichkeit der Busspur, sowie die Ausweitung der Privilegien auf Hybridfahrzeuge mit Verbrennungsmotor auszuweiten.
„Für Bus und Krankenwagen sieht jeder eine Bevorrechtigung ein. Wenn nun aber hybride SUVs rechts an der Mehrheit vorbeifahren dürfen, wird damit der Akzeptanz der Elektromobilität ein Bärendienst erwiesen“, gibt Ruschmeyer zu Bedenken.
BEE fordert flächendeckende und diskriminierungsfreie Schnellladeinfrastruktur
Im Zuge der Förderung der Elektromobiltät und auch im Zuge des Elektromobiltätsgesetz fordert der BEE den Aufbau einer flächendeckenden und diskriminierungsfreien Schnellladeinfrastruktur mit Grünstrom.
Dies würde neben den vorgesehenen Fördermaßnahmen zu einer schnelleren Verbreitung von Elektroautos führen.
Um dieses Ziel zu erreichen muss der Grünstromanteil in Deutschland stetig gesteigert werden. 2012 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien 24,3% an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland
Bis 2035 soll der Anteil der regenerativen Energien am der gesamten Stromerzeugung 60% betragen. Zu diesen Energieträgern zählen, neben Wind, Wasser und Solartechnik auch die Biomasse. Doch gerade Biomasseanlagen stehen oftmals in der Kritik da für den Betrieb Mais oder andere Nutzpflanzen ausschließlich zum Zweck der Energieerzeugung angebaut werden.
Doch in modernen Biomassenanlagen können auch Resthölzer verwertet werden. Durch diese ökologische Reststoffverwertung könnte diese Technik verstärkt ein Baustein zur Erreichung der Ziele der Energie- und Verkehrswende werden.