Kreis-Minden-Lübbecke(mr). „Wir lassen unsere Kommunen und Träger beim Ausbau der Kleinkindbetreuung nicht im Stich“, sagt heimische Bundestagsabgeordnete Steffen Kampeter. Der Bund erhöht dafür sein finanzielles Engagement beim Ausbau der U3-Kinderbetreuung noch einmal deutlich: Um Familien und Gemeinden zu unterstützen, stehen jetzt nochmals 580,5 Millionen Euro für weitere 30.000 Betreuungsplätze und dann jährlich 75 Millionen Euro für die zusätzlichen Betriebskosten bereitstehen. Das entsprechende Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist vom Parlament jetzt verabschiedet.
„Das schafft Planungs- und Finanzierungssicherheit beim Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen weiter. „Und es ist ein starkes Signal, dass der Bund zu seiner Verantwortung bei der Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz steht.“
Seinen Heimatwahlkreis Minden-Lübbecke sieht Kampeter diesbezüglich gut aufgestellt. Beim Ausbau und Versorgung von Kinderkrippenplätzen wird die Betreuungsquote zum Stichtag 1. August nach derzeitigem Stand kreisweit das vereinbarte Ausbauziel von 32 Prozent übererfüllen. So kann der Kreis Minden-Lübbecke mit potentiellen Plätze in Kitas und Tagespflege für eine Bedarfsdeckung von 39 Prozent rechnen.
Die Stadt Minden hat bereits eine Betreuungsquote für Unterdreijährige von 33,2 Prozent. Mit knapp 34 Prozent wird die Stadt Bad Oeynhausen den kommenden Rechtsanspruch sogar übererfüllen. Und auch Porta Westfalica wird nach eigenen Angaben im Sommer die Vorgaben zum Ausbau von U3-Betreuungsplätzen erfüllen.
„Das alles sind erfreuliche Meldungen und ich bin sehr zuversichtlich, dass die Kommunen und der Mühlenkreis den Ausbau der Krippenplätze weiter vorantreiben und bedarfsgerecht anpassen werden. Das ist eine wichtige Investition für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Die dafür notwendige Planungssicherheit ist jetzt bundesseitig geschaffen worden.
Hintergrund:
Insgesamt übernimmt der Bund so nun zusätzlich zu den bisher zugesagten 4 Milliarden Euro einmalig weitere Investitionskosten in Höhe von 580,5 Millionen Euro für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren. Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze beteiligt sich der Bund. Teil des vom Parlament und Bundesrat verabschiedeten Gesetzes ist dabei Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie Monitoring-Verfahrens, wie die Mittel zum Ausbau eingesetzt und zu den jährlichen Betriebskosten verwandt wird. Diese zusätzliche Förderung wurde bereits letzes Jahr im Rahmen eines Gesetzespakets vom Bundestag beschlossen. Allerdings hatte der Bundesrat die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrags, der Teil des Pakets war, abgelehnt – und damit auch die 580,5 Millionen Euro Bundesmittel für den Ausbau der Krippenplätze.