Es ist wieder soweit: Die Sonne scheint, die Temperaturen klettern deutlich über 20 Grad und es zieht uns hinaus ins Freie. Ob am Badesee, im Park oder im eigenen Garten – im Sommer sieht man in Dörfern und Städten zahlreiche Menschen beim gemeinsamen Grillen mit Freunden oder der Familie. Doch welche Regeln sind zu beachten, bevor man sich an öffentlichen Plätzen oder auf dem heimischen Grundstück brutzelt?
Grillen ist in Deutschland ein regelrechter Volkssport.
Ob mit Holzkohle, Gas oder elektrisch – Wir lieben unsere lecker gebrutzelten Variationen aus Fleisch, Fisch oder Gemüse. So sehr sogar, dass wir im Sommer fast jede freie Stunde nutzen, um zusammen mit lieben Menschen den Grill anzuschmeißen und drauflos zu braten. Ausgestattet mit Grillgut und Grill geht es frisch ans Werk. Wichtig ist natürlich auch ein den Temperaturen angemessenes Outfit, z. B. von shoptwist. Doch vor lauter Grillfreude sollten wir nicht vergessen, was dabei eigentlich erlaubt ist und was nicht. Dabei gibt es ein paar simple Grundregeln, die man beachten kann, damit die private Grillparty vorschriftsmäßig abläuft – ob Zuhause oder im Freien.
Grillen im Freien: Erlaubt oder nicht?
Da die Vorschriften zum Grillen in der Öffentlichkeit je nach Stadt und Gemeinde variieren, sollte man vorher genau recherchieren, ob auf dem Gelände oder im Park der Wahl das Brutzeln überhaupt gestattet ist. Hinweise zu offiziellen Grillplätzen in Ihrer Nähe erhalten Sie oft schon in regionalen Internetportalen oder direkt auf der Website Ihrer örtlichen Verwaltung. Als wichtigste Faustregel vor Ort gilt: Dort, wo Grillplätze deutlich ausgewiesen sind, kann auch bedenkenlos gegrillt werden. Achten Sie also in Parks und anderen öffentlichen Plätzen auf Beschilderungen mit Hinweisen zu allgemeinen Verhaltensregeln, Öffnungs- und Ruhezeiten. Diese sollten immer beachtet werden.
Zu Hause Brutzeln mit Einschränkung gestattet
Das Grillen Zuhause ist im Allgemeinen nicht verboten, allerdings sollten Sie als Mieter genau in die Hausordnung und Ihren Mietvertrag schauen. Dort steht in der Regel, ob und in welchem Umfang das Grillen, z. B. im Garten oder auf dem Balkon, gestattet ist. Aber auch als Hauseigentümer sollten Sie mindestens darauf achten, dass Sie Ihre Nachbarn durch das Grillen nicht beeinträchtigen. Wenn Sie etwa jeden Abend ein Grillfest feiern, das Nachbargrundstück mit Rauch einnebeln oder bis spät in die Nacht Lärm machen, kann dies im Zweifelsfall zu einer Strafanzeige mit Bußgeld führen. Daher: Beim Grillen sich lieber an die Vorschriften halten und Rücksicht nehmen.
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