Lübbecke(mr/sl). Die Berufung im Rechtsstreit der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH (WBL) gegen Achim Wippermann vor dem Oberlandesgericht Hamm wird zurückgezogen. Diese Entscheidung hat der Rat der Stadt Lübbecke gestern mehrheitlich in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen, indem er die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der WBL angewiesen hat, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Mit diesem Beschluss wäre der Rechtsstreit mit Achim Wippermann um Schadensersatzansprüche der WBL beendet.Grund für die Beendung des Rechtsstreits sind nicht unerhebliche Prozessrisiken und damit verbundene finanzielle Risiken, die sich aus dem Wandel in der Bewertung des Falls durch das Landgericht Bielefeld ergeben haben. Während der Richter am ersten Prozesstag im Oktober 2009 noch die Position bezog, dass der ehemalige Geschäftsführer der WBL aufgrund von Pflichtverletzungen grundsätzlich schadenspflichtig sei, erfolgte im August 2011 die Kehrtwende: Die Klage der WBL wurde abgewiesen, da die Bank ihre Beratungspflichten beim Abschluss des Swap-Geschäfts verletzt habe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die WBL mit ihren Forderungen an die Bank hätte wenden müssen.„Dieser eklatante Wandel in der Beurteilung des Sachverhalts durch das Landgericht Bielefeld und die allgemein veränderte Haltung der Gerichte nach dem richtungsweisenden BGH-Urteil zu Swap-Geschäften, Beratungsfehler der Banken stärker in den Fokus zu rücken, führt für die WBL und damit für die Stadt Lübbecke zu einer erheblichen Verschlechterung der Prozessaussichten auch in einer höheren Instanz“, erklärt Bürgermeister Eckhard Witte die Motivation für seinen Vorstoß, die Berufung durch einen Beschluss des Rates zurückziehen zu lassen.
„Die vom Landgericht in dem Urteil festgestellten und bestätigten erheblichen Pflichtverletzungen des ehemaligen Geschäftsführers der WBL sind jedoch deshalb nicht wegzudiskutieren. Die Abwahl als Beigeordneter durch den Rat im Januar 2010 bleibt aufgrund des massiven Vertrauensverlustes auch nach dem für uns wenig erfreulichen Prozessverlauf die richtige Entscheidung“, so Witte weiter.