Lübbecke(mr). Ein Familienmitglied ließ einen bestellten Monteur auf das mit Warnschildern ausgestattete Grundstück. Darauf betrat der Monteur das Grundstück und der Bernhardiner biss zu.
Die Hundebesitzer waren daraufhin der Ansicht, der Monteur sei selber Schuld an dem Geschehenen. Die Gerichte in Bielefeld und Hamm sahen das anders. Die Hundehalter müssen dem 53-jährigen Monteur nun neben einem Schmerzensgeld, auch die Kosten für die Monate lange Arbeitsunfähigkeit zahlen.