Herford/Kalletal: 149 Mitarbeiter verlieren ihren Job

Herford / Kalletal(mr/y). Meyra Ortopedia kündigt mit Wirkung zum 1. Juni 149 der insgesamt 413 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Hans-Peter Burghardt, Herford, informierte heute im Rahmen einer Belegschaftsversammlung über diese Maßnahme. Burghardt erläuterte: „Das ist natürlich keine leichte Entscheidung, für keinen der Beteiligten. Allerdings ist dieser Schritt unvermeidbar. Wir müssen die Kapazitäten des Unternehmens an der Nachfrage orientieren. Das ist in der Vergangenheit viel zu lange aufgeschoben worden. Ziel muss es sein, in absehbarer Zeit in die Profitabilität zurückzukehren, um das Unternehmen zu erhalten. Dazu ist die Anpassung der Belegschaft ein wichtiger Schritt, gerade auch im Hinblick auf potentielle Investoren.“

Das Unternehmen hatte im März 2013 Insolvenzantrag gestellt. Die Gehälter der Mitarbeiter werden seitdem bis Ende Mai 2013 durch das sogenannte Insolvenzausfallgeld der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Durch die Freistellung der Mitarbeiter wird ab 1. Juni 2013 die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens stabilisiert, da die Gehälter der von Freistellung betroffenen Mitarbeiter zunächst die Liquidität nicht weiter belasten. Mögliche Kündigungen können erst dann ausgesprochen werden, wenn mit der Arbeitnehmervertretung ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt worden ist. Ein solcher Interessenausgleich und Sozialplan ist eine wichtige Voraussetzung dafür, um Investitionen in die Zukunft des Unternehmens zu ermöglichen.

Gericht entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der vorläufige Insolvenzverwalter Hans-Peter Burghardt hat heute beim zuständigen Amtsgericht Detmold die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfohlen. Die Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens endet am 31. Mai 2013. Das Unternehmen hatte am 28. März 2013 Insolvenzantrag gestellt. Laut Burghardts Gutachten sind die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben, das Unternehmen ist grundsätzlich in der Lage, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und vorhandene Aufträge abzuarbeiten. Das Gericht wird jetzt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Banken prüfen Gewährung eines Massekredits

Der Gläubigerausschuss, der die Interessen der Gläubiger vertritt, koppelte in seiner jüngsten Sitzung seine Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs nach erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Gewährung eines Massekredits. Die Zustimmung des Gläubigerausschusses zur Fortführung des Geschäftsbetriebs ist gesetzlich notwendig. Das Kreditvolumen beläuft sich auf knapp 900.000 Euro. Der Kredit wird benötigt, um den Geschäftsbetrieb weiter zu stabilisieren. Die beteiligten Banken prüfen jetzt die Gewährung des Massekredits. Mit einer Entscheidung ist innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen.

Suche nach Investor läuft weiter

Die Suche nach einem potentiellen Investor läuft indessen weiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Hans-Peter Burghardt, sagte: „Zahlreiche Interessenten haben sich bereits gemeldet. Dabei handelt es sich sowohl um Unternehmen aus der Branche als auch um potentielle strategische Investoren. Derzeit prüfen mehr als 30 Interessenten einen Einstieg bei Meyra. Grundlage für diese Entscheidung ist neben der Beurteilung der aktuellen Situation natürlich auch das vom Unternehmen erarbeitete Sanierungskonzept.“ Parallel können sich auch jetzt noch weitere Interessenten an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. „Wir werden nichts unversucht lassen, um die Marke Meyra zu erhalten“, so Burghardt.

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