Lübbecke(mr/sl). Die Stadt Lübbecke sucht Frauen und Männer, die als Hauptschöffinnen oder Hauptschöffen an den Verhandlungen der Schöffengerichte in Minden und den Strafkammern des Landgerichts Bielefeld teilnehmen. In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die nächste Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 gesucht. In Lübbecke werden fünf Schöffinnen und Schöffen benötigt.
Der Rat der Stadt Lübbecke stellt in seiner nächsten Sitzung am 18. Juli eine Vorschlagsliste auf, die doppelt so viele Bewerber enthalten muss. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübbecke in der zweiten Jahreshälfte die Schöffinnen und Schöffen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind u.a., dass die Bewerber mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre bei Beginn der Amtszeit sein dürfen. Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Lübbecke wohnen, gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen.
Interessierte können sich noch bis zum 10. Juli 2013 bei der Stadt Lübbecke, Sarah Bollmeier, Tel. 05741 276-284, E-mail s.bollmeier@luebbecke.de, Zimmer 109, bewerben. Nähere Informationen gibt es auch auf www.schoeffenwahl.de.